NPD darf Schulhof-CD weiterhin verteilen
veröffentlicht in Antifaschismus am 6. Februar 2010
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in Bonn hat gestern entschieden, die Schulhof-CD der NPD nicht zu indizieren. Die schriftliche Begründung dazu werde jedoch erst in der nächsten Woche vorliegen, sagte ein Behördensprecher.
Die CD mit Rechtsrock wird von der NPD seit 2004 vor Wahlen einsetzt, wie die „Märkische Allgemeine“ berichtet. Nach dem Willen des niedersächsischen Landeskriminalamtes sollte sie jetzt als jugendgefährdend eingestuft werden. Das hätte zwar kein Verbot zur Folge gehabt, aber die CD dürfte nicht mehr dort vertrieben und gehört werden, wo Kinder und Jugendliche Zugang haben, so etwa auf Schulhöfen und in Jugendklubs. Nach Angaben der Leiterin der Bundesprüfstelle, Elke Monsen-Engberding war dies die erste Entscheidung der Bundesprüfstelle über eine Musik-CD der NPD.
Für die Sicherheitsbehörden bedeute diese Entscheidung zudem eine Schwächung ihrer Position. Bisher war es stets gelungen, solche Verteilaktionen vor Schulhöfen mithilfe der Polizei zu stoppen. „Das könnte jetzt schwieriger werden“, so ein Sicherheitsexperte. Die Schulen selbst verbieten solche Verteilaktionen auf ihrem Gelände unter Berufung auf ihr Hausrecht. Oft haben NPD-Kader deshalb in der Nähe liegende Bahnhöfe oder öffentliche Plätze ausgesucht.
Kostenlose Schulhof-CDs mit rechtsextremer Musik gibt es seit 2004, ursprünglich als Werbeaktion von Kameradschaften. Damit wollten sie neue Anhänger rekrutieren. Die Beschlagnahme dieser CD wurde 2004 durch das Amtsgericht Halle bundesweit angeordnet. Das war juristisch einfach, denn einige Titel stammten von bereits indizierten Tonträgern und waren unverhohlen rassistisch.
Subtiler ging danach die NPD vor. Sie griff die Idee Schulhof-CD auf und produzierte eigene Tonträger, die zuerst 2004 zu Landtagswahlen eingesetzt wurden, unter anderem in Brandenburg. Auch zu den Bundestagswahlen im vergangenen Jahr wurde eine weitere Schulhof-CD eingesetzt. Unter dem Titel „BRD vs. Deutschland“ wurde der Tonträger in Umlauf gebracht. Die Verteilung wurde oft begleitet von Gegenaktionen demokratischer Parteien. So beteiligte sich damals auch ENDSTATION RECHTS. an einer Umtauschaktion. Der Brandenburger Verfassungsschutz und das Bündnis „Tolerantes Brandenburg“ setzten nicht auf ein Verbot, sondern auf eine Auseinandersetzung mit den Inhalten. Sie erarbeiteten für die Schulen einen Leitfaden(pdf-Datei), der die in den Liedern verbreiteten rechten Thesen mit Sachargumenten entkräften sollte.
„Unsere Behörde hat die Indizierung beantragt, weil der Verdacht auf jugendgefährdende Inhalte besteht“, sagt der Sprecher des niedersächsischen Landeskriminalamtes, Falco Schleier.
Quelle: Verfasst von Oliver Cruzcampo endstation-rechts.de


















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