Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat am Donnerstag das Verbot einer NPD-Kundgebung am 5. März durch die Stadt Chemnitz aufgehoben. Grund ist, dass die Stadt mit ihrem Verbot grob rechtswidrig gehandelt und bewusst die Landesverfassung, das sächsische Versammlungsgesetz und die Rechtssprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts missachtet habe. Eine Prognose über die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch die Versammlung sei nicht vorgenommen worden. Zudem vermisste das Gericht Belege zu einem möglichen polizeilichen Notstand an diesem Tag.

Das Interesse des NPD-Kreisverbands Chemnitz von dem “offenbar allein politisch motivierten” Verbot der Stadt verschont zu bleiben, wurde daher höher bewertet als das Interesse der Stadt. Diese prüft nun, ob sie gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Bautzen einlegt.

Am 5. März jährt sich zum 65. Mal die Zerstörung von Chemnitz durch alliierte Luftangriffe. Mehrere Friedensinitiativen der Stadt haben für diesen Tag bereits Aktionen angekündigt.

Quelle: freiepresse.de