Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung
veröffentlicht in Sonstiges am 2. März 2010
Die massenhafte Speicherung von Telefon- und Internetdaten verstößt gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Karlsruher Richter erklärten, die sogenannte Vorratsdatenspeicherung sei verfassungswidrig, weil damit das Telekommunikationsgeheimnis verletzt werde. Alle bislang erhobenen Daten müssen umgehend gelöscht werden.
Größte Massenklage in deutscher Rechtsgeschichte
Das Urteil setzt den Schlusspunkt unter das bislang größte Massenklageverfahren in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts. Fast 35.000 Bürger hatten Beschwerde gegen das Gesetz zur Terrorabwehr und Strafverfolgung eingelegt. Mit dem Gesetz war vor zwei Jahren eine EU-Richtlinie umgesetzt worden, wonach Telefongesellschaften Verbindungsdaten ihrer Kunden sechs Monate lang speichern müssen.
Unter den Klägern war auch Politprominenz wie der FDP-Politiker Burkhard Hirsch, der Kläger und zugleich Anwalt der Gruppe ist. Der Grünen-Politiker Volker Beck hatte gemeinsam mit mehr als 40 Abgeordneten seiner Partei Beschwerde eingelegt. Zu den Klägern 2008 gehörte zudem auch FDP-Politikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die inzwischen Bundesjustizministerin ist und sich deshalb bei der Urteilsverkündung heute von ihrer Staatssekretärin vertreten ließ.
Das Urteil des Ersten Senats wurde letztmals vom scheidenden Gerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier verkündet. Nach zwölf Jahren in Karlsruhe scheidet er aus dem Amt aus und geht in den Ruhestand.
Der Münchner Staatsrechtler und sein Senat hatten immer wieder mit Urteilen die Politik der Bundesregierung in die Schranken verwiesen. Ob Abschusslizenz für möglicherweise entführte Flugzeuge, Onlinedurchsuchungen von Computern oder Massenkontrollen von Autokennzeichen – in den vergangenen Jahren korrigierte er immer wieder die sogenannte Sicherheitsgesetze zugunsten der bürgerlichen Freiheiten.
Quelle: mdr.de




















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