Blockade des Dresdner Neonazi-Aufmarsches hat juristisches Nachspiel
veröffentlicht in 13.02.2010 Dresden am 1. März 2010
Die Blockade des Dresdner „Trauermarsches“ am 13. Februar wird ein juristisches Nachspiel haben. Der Staatsschutz-Abteilung der Dresdner Staatsanwaltschaft liegen allein 100 Strafanzeigen vor, die dienstlich erstattet wurden.

















