Kein Lohn trotz falscher Kündigung
veröffentlicht in Sonstiges am 2. September 2010
Arbeitnehmer, denen mit zu kurzer Frist gekündigt wird, müssen dagegen innerhalb von drei Wochen klagen. Es gilt die gleiche Klagefrist wie gegen die Kündigung selbst, urteilte am Mittwoch das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt.


















